Heiraten im Standesamt
November 16, 2010
thewise
Tags: Hochzeit, Standesamt, standesamtliche Hochzeit, standesamtliche Trauung, trauung, Vermählung
Ihre Anmeldung zur Eheschließung in dem Rathaus kann standardmäßig maximal 6 Monate im Voraus geschehen. All zu lange dürfte Braut und Bräutigam hierbei jedoch in keinster weise warten, denn gerade viele begehrte Termine (im Mai, Juli, August und ebenfalls besondere Termine wie der 12.12.2012) sind sehr schnell vergeben. Möchten Sie die Hochzeit im Standesamt zusammen mit der kirchlichen Vermählung am gleichen Tag durchführen wollen, fragen Sie vor der Anmeldung telefonisch, ob dies in dem Rathaus machbar ist, da mitnichten jedes Amt nimmt an Samstagen Hochzeiten vor! Sie können sich nur persönlich beim Standesamt anmelden.. Anmeldungen passiert beim Standesbeamten im Wohnort eines der beiden Verlobten, auch wenn das Brautpaar anderswo heiraten möchten.
Zur Anmeldung zur Trauung im Standesamt benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Pass, die Aufenthaltsbescheinigung einen Auszug aus dem Familienbuch (falls diese nach dem 1.1.1958 in Deutschland geheiratet haben) – erhältlich beim Standesbeamten im Wohnort der Eltern – oder ihre Abstammungsurkunde
Im falle dass Sie über einen akademischen Grad verfügen und die Eintragung in die Trauungsurkunde wünschen, brauchen Sie gleichsam einen Nachweis darüber (Urkunde, Diplom, oder Ähnliches…). Gibt es Kinder aus vorhergehenden Ehen, benötigen Sie zudem ein Auseinandersetzungs-Zeugnis des Ortes an dem die Kinder gemeldet sind.
Ist einer der Verlobten nicht deutscher Bürger, sind meist weitere Dokumente zur Anmeldung zur Trauung nötig. Klären Sie die Fragen am besten mit Ihrem Standesamt, besonders, da es viele unterschiedliche Vorschriften für die verschiedenen Länder gibt. Machen Sie sich klar, dass das Besorgen der Papiere ganz besonders bei außereuropäischen Ämtern oft extrem zeitaufwändig sein kann.
Sie sollten viel Zeit einplanen, damit Sie Ihren Hochzeitstermin nicht nach hinten verschieben müssen. Das kann besonders teuer sein, sobald Sie so manches geplant haben und z.B. den Hochzeitsfotografen gebucht haben.
Ein veröffentlichtes Aufgebot auf dem Standesamt ist gar nicht Pflicht, einige Gemeinden verzichten darauf. Machen Sie sich vorher Gedanken, ob Sie Ihre Anmeldung publik machen sollten, denn Sie mit großer Wahrscheinlichkeit Reklame bekommen werden (Wedding Planner oder auch Hochzeitsversicherung, Musiker, …).
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